Deutsche Banken, Kreditinstitute, Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen sich dem gesetzlichen Entschädigungssystem anschließen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz soll das Kapital der Sparer vor Bankenpleiten schützen. Dieses Gesetz erfüllt die Mindeststandards der EU-Richtlinie und verlangt die Sicherung von 90 % der Anlagesumme, jedoch maximal 20.000 € pro Festgeldkonto.
Zur Verdeutlichung sollen zwei Beispiele aufgeführt werden:
I:
angelegtes Kapital: 5.000 €
90 % entsprechen: 4.500 €
Bei Konkurs der Bank erhält der Anleger 4.500 € wieder.
II:
angelegtes Kapital: 30.000 €
90 % entsprechen: 27.000 €
Bei Konkurs der Bank erhält der Anleger 20.000 € wieder, da der 90 % entsprechende Teil die Höchstgrenze von 20.000 € überschreitet.
Das zweite Beispiel zeigt deutlich, dass die EU-Mindeststandards in vielen Fällen nicht ausreichen. Um dem entgegenzutreten, hat der Bundesverband deutscher Banken einen Einlagensicherungsfonds geschaffen, dem die meisten deutschen Banken angehören. Dieser garantiert die Sicherheit des Guthabens jedes Kunden bis zur Höhe von 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des kontoführenden Instituts. Selbst bei kleinen Geldhäusern ist somit Kapital in Millionenhöhe pro Kunde abgesichert.
Neben dem Festgeld gibt es auch noch Möglichkeiten für Sichere Geldanlagen und Altersvorsorge.
